Kostenübernahme
Kostenübernahme - Mechthild Reissmann
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nach derzeitiger Rechtssprechung grundsätzlich keine Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) bzw. nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten für eine Therapie bei mir können daher nur privat abgerechnet werden.
Einige private Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen übernehmen oder beteiligen sich je nach Vertragsbedingungen an psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Versicherung.
Als SelbstzahlerIn haben Sie folgende VORTEILE:
- Sie bekommen kurzfristig (innerhalb von 7-10 Tagen) einen Termin für ein Erstgespräch
- Folgetermine erfolgen zeitnah ohne Wartezeit (z.Zt. 3 -9 Monate bei kassenzugelassenenPsychotherapeutInnen)
- Sie sind frei in der Wahl der Therapieverfahren (gesetzliche Krankenkassen erkennen ausschließlich Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse an)
- Sie selbst bestimmen die Dauer der Therapie (nicht Ihre Krankenkasse)
- Es erfolgen keinerlei Krankenakten-Einträge, die ggf. an Dritte (Versicherungen) weitergegeben werden
- Es besteht keinerlei Notwendigkeit, eine Diagnose zu erhalten, um die Therapie in Anspruch nehmen zu können
- Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen steuerlich geltend zu machen